Für das Förderjahr 2025 war Antragsschluss am 30.11.2024. Förderanfragen können daher nicht mehr entgegengenommen werden.
Das Antragsformular für Förderanfragen wurde für das Förderjahr 2025 Änderungen unterzogen. Nutzen Sie bitte ausschließlich die aktuelle Fassung. Ältere Versionen können nicht akzeptiert werden bzw. bedürfen der Neuerstellung! Sollten Sie Rückfragen zur Förderfähigkeit von Projektideen haben, dann stimmen Sie sich bitte mit Herrn Föhr ab (Tel. 09776/608-99; E-Mail: info@streutalallianz.de ). |
Die Streutalallianz wird sich für das Jahr 2025 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € bewerben. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung können im Jahr 2025 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den untenstehenden Bedingungen entsprechen.
Förderfähige Maßnahmen
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die im Gebiet der Streutalallianz liegen bzw. dort durchgeführt werden und die der Umsetzung ihres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen.
Gefördert werden können Kleinprojekt, die unter Berücksichtigung der Ziele
- gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Anpassung an den Klimawandel,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind daher im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt (z.B. Austausch Fliesenspiegel) und dem laufenden Betrieb (z.B. Rasenmähroboter) dienen, sind nicht förderfähig.
Auswahlkriterien
Diese sichern die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) ab.
- Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
- Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
- Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
- Naherholung
- Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
- Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
- Förderung von Jugend und Familie
- Gemeindeübergreifender Beitrag
- Absicherung der fristgerechten Umsetzbarkeit
Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Vergleichsangebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben.
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als anteiliger Zuschuss gewährt. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine nachschüssige Förderung handelt, die entstehenden Kosten also vom Träger des Kleinprojektes komplett vorfinanziert werden müssen. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben (Bruttokosten – abzüglich Skonti, Boni und Rabatte, sowie bei Vorsteuerabzugsrecht abzüglich Umsatzsteuer) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € aufweisen. Sollten Sie über keine Steuernummer verfügen, so ist es erforderlich, beim örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831). Eine Doppelförderung ist zulässig, nicht jedoch mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
- Einreichung von Förderanfragen ab sofort bis 30.11.2024 möglich
- Entscheidungsgremium tagt im Januar 2025 und entscheidet über die Förderfähigkeit
- Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz (Februar 2025)
- Der Kleinprojektträger hat öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Dies gilt für eine offizielle Internet- oder Social-Media-Seite. Besteht ein Bezug zum Fördervorhaben, so ist mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen.
- Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde (ab Februar 2025)
- Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2025 (bis spätestens 20.09.2025 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
- Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2025 bei der Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz e. V. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bildmaterial)
- Auszahlung der Fördermittel bis Ende des Jahres (voraussichtlich Mitte Dezember 2025) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist.
Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:
Johannes Föhr
Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz
Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel. 09776/608-99
E-Mail: info@streutalallianz.de
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise der Merkblätter und des Förderaufrufs.
Dokumente
Förderanfrage für ein Kleinprojekt des Förderjahres 2025
Durchführungsnachweis Regionalbudget 2025 Kleinprojektträger
Förderaufruf Regionalbudget 2025, formal (vom 09.10.2024)
Förderaufruf Regionalbudget 2025, Presse (Rhön- und Streubote, 07.10.2024)
Informationen
Merkblatt Regionalbudget Projektträger
Förderprogramm Regionalbudget – Internetauftritt StMELF
Broschüre Regionalbudget 2024 – Kleinprojekte der Streutalallianz