Erstberatung für potenzielle Bauherren
Der Streutalallianz liegt die Umwelt sehr an Herzen. Deshalb möchte sie die Flächenneuinanspruchnahme so gering wie möglich halten. Nicht nur die Kommunen sind beim Thema Innenentwicklung gefragt, sondern auch die privaten Bauherren. Einigen Bürgern wird ein altes Haus vererbt oder interessieren sich schon seit längerem für ein leerstehendes Gebäude in ihrer Gemeinde, doch wissen sie manchmal nicht, wie sie das Objekt wieder modern herrichten könnten.
Deshalb bietet die Kommunen der Streutalallianz weiterhin für alle Interessierten sog. Architektengutscheine an, um sie bei den Themen Innenentwicklung, Vermeidung von Leerständen und Verödung zu unterstützen. Jeder potenzielle Bauherr, egal ob Eigentümer oder zukünftiger Eigentümer, kann einen Architektengutschein bei der Bauabteilung der jeweiligen Gemeinde beantragen. Die Bauherren können aus einem festgelegten Beraterpool einen Architekten heraussuchen. Anschließend begutachtet der Berater das gewünschte alte und leerstehende Objekt, bespricht mit dem Bauherren die angedachten Pläne und erarbeitet Gestaltungsmöglichkeiten. All diese Ergebnisse werden einmal dem Antragsteller, einmal der Gemeinde und einmal der Streutalallianz weitergeleitet.
Nach diesem Beratungsgespräch kann der potenzielle Bauherr den ungefähren Arbeitsumfang für die Modernisierung des alten und leerstehenden Gebäudes abschätzen und besser planen. Mit Hilfe der Architektengutscheine werden den Bürgern bzw. den potenziellen Bauherren mögliche Ängste genommen, so ein Objekt in Angriff zu nehmen und wieder schön herzurichten. Am Ende wird ein tolles Schmuckstück entstehen, dass den Ortskern aufwerten wird! Zusätzlich bieten die Gemeinden der Streutalallianz kommunale Förderungen an, um die Bauherren bei der Modernisierung finanziell zu unterstützen.
Um die Qualität der Architektengutscheine weiterhin zu gewährleisten, wird ein Eigenanteil in Höhe von 100 € durch die beratenden Architekturbüros erhoben.
Der Antrag, der Beraterpool und die genauen Bedingungen können in den nebenstehenden Unterlagen abgerufen werden.
Bitte die Architektengutscheine direkt bei der örtlich zuständigen Bauabteilung einreichen.
>> Bauamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen
Bürgerantrag Architektengutscheine:
Bürgerantrag Architektengutschein Streutalallianz
Bei der Lagebezeichnung bezieht sich das Sanierungsgebiet auf das Gebiet der Städtebauförderung oder der Dorferneuerung. Hier gelten die jeweiligen Förder- und Beratungsbedingungen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung. Die Architektengutscheine können nur außerhalb dieser beiden Gebiete genutzt werden.
Alle wichtigen Informationen zu den Architektengutscheinen:
Kurzinformation Architektengutscheine Streutalallianz 2024
Festgelegter Beraterpool:
Architektenliste Streutalallianz 2024