Anträge und Merkblätter
Wer das Regionalbudget für eines seiner Vorhaben beantragen möchte, darf damit noch nicht begonnen haben!
Bei erfolgreicher Bewerbung stünde der Streutalallianz e. V. für das Jahr 2023 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit könnten im Jahr 2023 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Unsere Auswahlkriterien, die der Arbeit unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen:
- Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
- Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
- Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
- Naherholung
- Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
- Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € netto aufweisen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
- Einreichung der Anträge ist bis 30.11.2022 möglich
- Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
- Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
- Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde
- Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2023 (bis spätestens 20.09.2023 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
- Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial) bis 01.10.2023 beim Allianzmanagement der Streutalallianz e. V. (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
- Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2023) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. Damit die Bewertung der Vorhaben für das Entscheidungsgremium vereinfacht werden kann, empfiehlt sich, dem Antrag Vergleichsangebote, Skizzen vom Endergebnis (z. B. bei Umgestaltungen, Gemälden), Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen.
Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:
Gertraud Kokula
Umsetzungsbegleiterin der Streutalallianz
Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel.09776/60868 (dienstags bis donnerstags)
E-Mail: info@streutalallianz.de (montags bis freitags)
Dokumente
Aufruf zur Einreichung Förderanfragen Streutalallianz
Förderanfrage für ein Kleinprojekt 2023
Durchführungsnachweis Regionalbudget 2023 Projektträger
Informationen
Merkblatt Regionalbudget 2023 Projektträger
Checkliste Beihilfe De-Minimis Regionalbudget 2023
Antrag De-Minimis Regionalbudget 2023
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten