Für das Förderjahr 2024 war Antragsschluss am 30.11.2023. Förderanfragen können daher nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Streutalallianz hat sich für das Jahr 2024 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beworben. Bei Erhalt der Förderzusage könnten im Jahr 2024 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den untenstehenden Bedingungen entsprechen.
Förderfähige Maßnahmen
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, sind nicht förderfähig.
Auswahlkriterien
Diese sichern die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes ab.
- Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
- Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
- Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
- Naherholung
- Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
- Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Vergleichsangebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben.
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € netto aufweisen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
- Einreichung der Anträge ist vom 01.10.2023 bis 30.11.2023 möglich
- Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
- Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
- Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde (keinesfalls vor 01.01.2024)
- Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2024 (bis spätestens 20.09.2024 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
- Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2024 bei der Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz e. V. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bildmaterial)
- Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2024) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist.
Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:
Johannes Föhr
Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz
Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel. 09776/608-99
E-Mail: info@streutalallianz.de
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise der Merkblätter und des Förderaufrufs.
Dokumente
Förderaufruf Regionalbudget 2024 (vom 26.09.2023)
Förderanfrage für ein Kleinprojekt 2024
Durchführungsnachweis Regionalbudget 2024 Projektträger
Informationen
Merkblatt Regionalbudget 2024 Projektträger
Broschüre Regionalbudget 2023 – Kleinprojekte der Streutalallianz
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten