Anträge und Merkblätter
Anträge für das Regionalbudget 2021 können ab sofort bei der verantwortlichen Stelle der Streutalallianz e. V. eingereicht werden!
Wer das Regionalbudget für eines seiner Vorhaben beantragen möchte, darf damit noch nicht begonnen haben!
Bei erfolgreicher Bewerbung stünde der Streutalallianz e. V. für das Jahr 2021 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit könnten im Jahr 2021 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind Im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Unsere Auswahlkriterien, die der Arbeit unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen:
- Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
- Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
- Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
- Naherholung
- Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
- Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 1.000 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)
Durchführung und wichtige Termine
- Einreichung der Anträge ist bis 22.02.2021 möglich
- Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
- Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
- Beginn der Projektumsetzung
- Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2021 (bis spätestens 20.09.2021 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
- Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial erwünscht) bis 01.10.2021 beim Allianzmanagement der Streutalallianz e. V. (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
- Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist.
Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen
Gertraud Kokula
Allianzmanagerin der Streutalallianz
Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel.09776/60868
E-Mail: info@streutalallianz.de
Dokumente
Streutalallianz Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2021
Förderanfrage für ein Kleinprojekt in der Streutalallianz
Streutalallianz Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung
Informationen
Merkblatt Druchführung Regionalbudget 2021 Kleinprojektträger
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten