Immer wieder haben engagierte Bürger, Vereine und natürlich auch die Kommunen Ideen, wie man die Streutalallianz noch schöner gestalten und das kulturelle Leben unterstützen kann. Das zeigen die mit großem Erfolg seit 2020 über das Regionalbudget umgesetzten Vorhaben.
Daher bewirbt sich die Streutalallianz jährlich um das Regionalbudget. Bei Zusage stehen der Region insgesamt 100.000 € Fördermittel für regionale Projekte zur Verfügung. Beim Regionalbudget handelt es sich um ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Alles Wissenswerte, Termine und Unterlagen können hier abgerufen werden.
Ein schönes Beispiel für ein Kleinprojekt des Streutaler Regionalbudgets des Jahres 2023:
Amanda Harmuth und Pferd Dantes Dreamdancer vom Reit- und Fahrverein Ostheim e.V. präsentieren ein gefördertes Reithindernis, das für Wettkämpfe und Training genutzt werden kann. Es setzt das Logo der Allianz mit seinen geschwungenen Linien und auch seine Farben gekonnt in Szene. Ein echter Blickfang des Parcours, der Werbung für die Allianz zugleich ist. Auf der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins, 1950 gegründet, finden jährlich das sommerliche Spring- und Dressurturnier sowie das Kutschturnier statt. Hier kommen Pferdeliebhaber sogar aus den benachbarten Bundesländern, um den Reit- und Kutschsport zu erleben. Der Reit- und Fahrverein zählt derzeit rund 150 Mitglieder, etwa 50 betreiben aktiv den Reitsport.
Das Antragsformular für Förderanfragen wurde für das Förderjahr 2025 Änderungen unterzogen. Nutzen Sie bitte ausschließlich die aktuelle Fassung. Ältere Versionen können nicht akzeptiert werden bzw. bedürfen der Neuerstellung!
Sollten Sie Rückfragen zur Förderfähigkeit von Projektideen haben, dann stimmen Sie sich bitte mit Herrn Föhr ab (Tel. 09776/608-99; E-Mail: info@streutalallianz.de ).
Die Streutalallianz wird sich für das Jahr 2025 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € bewerben. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung können im Jahr 2025 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den untenstehenden Bedingungen entsprechen.
Förderfähige Maßnahmen
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die im Gebiet der Streutalallianz liegen bzw. dort durchgeführt werden und die der Umsetzung ihres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen.
Gefördert werden können Kleinprojekt, die unter Berücksichtigung der Ziele
gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
der Anpassung an den Klimawandel,
der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
der demografischen Entwicklung sowie
der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind daher im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt (z.B. Austausch Fliesenspiegel) und dem laufenden Betrieb (z.B. Rasenmähroboter) dienen, sind nicht förderfähig.
Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
Naherholung
Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Förderung von Jugend und Familie
Gemeindeübergreifender Beitrag
Absicherung der fristgerechten Umsetzbarkeit
Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Vergleichsangebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben.
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als anteiliger Zuschuss gewährt. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine nachschüssige Förderung handelt, die entstehenden Kosten also vom Träger des Kleinprojektes komplett vorfinanziert werden müssen. Die tatsächlich entstandenenAusgaben (Bruttokosten – abzüglich Skonti, Boni und Rabatte, sowie bei Vorsteuerabzugsrecht abzüglich Umsatzsteuer) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € aufweisen. Sollten Sie über keine Steuernummer verfügen, so ist es erforderlich, beim örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831). Eine Doppelförderung ist zulässig, nicht jedoch mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
Einreichung von Förderanfragen ab sofort bis 30.11.2024 möglich
Entscheidungsgremium tagt im Januar 2025 und entscheidet über die Förderfähigkeit
Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz (Februar 2025)
Der Kleinprojektträger hat öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Dies gilt für eine offizielle Internet- oder Social-Media-Seite. Besteht ein Bezug zum Fördervorhaben, so ist mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen.
Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde (ab Februar 2025)
Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2025 (bis spätestens 20.09.2025 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2025 bei der Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz e. V. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bildmaterial)
Auszahlung der Fördermittel bis Ende des Jahres (voraussichtlich Mitte Dezember 2025) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise der Merkblätter und des Förderaufrufs.
Für das Förderjahr 2024 war Antragsschluss am 30.11.2023. Förderanfragen können daher nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Streutalallianz hat sich für das Jahr 2024 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beworben. Bei Erhalt der Förderzusage könnten im Jahr 2024 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den untenstehenden Bedingungen entsprechen.
Förderfähige Maßnahmen
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, sind nicht förderfähig.
Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
Naherholung
Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Vergleichsangebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben.
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € netto aufweisen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
Einreichung der Anträge ist vom 01.10.2023 bis 30.11.2023 möglich
Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde (keinesfalls vor 01.01.2024)
Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2024 (bis spätestens 20.09.2024 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2024 bei der Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz e. V. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bildmaterial)
Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2024) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Die Streutalallianz freut sich wieder über interessante Projektanfragen für das Jahr 2024
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise der Merkblätter und des Förderaufrufs.
Wer das Regionalbudget für eines seiner Vorhaben beantragen möchte, darf damit noch nicht begonnen haben!
Bei erfolgreicher Bewerbung stünde der Streutalallianz e. V. für das Jahr 2023 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit könnten im Jahr 2023 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
Naherholung
Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € netto aufweisen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
Einreichung der Anträge ist bis 30.11.2022 möglich
Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde
Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2023 (bis spätestens 20.09.2023 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial) bis 01.10.2023 beim Allianzmanagement der Streutalallianz e. V. (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2023) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. Damit die Bewertung der Vorhaben für das Entscheidungsgremium vereinfacht werden kann, empfiehlt sich, dem Antrag Vergleichsangebote, Skizzen vom Endergebnis (z. B. bei Umgestaltungen, Gemälden), Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen.
Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:
Gertraud Kokula
Umsetzungsbegleiterin der Streutalallianz
Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel.09776/60868 (dienstags bis donnerstags)
E-Mail: info@streutalallianz.de (montags bis freitags)
Sie werben gemeinsam für eine gute Sache, sie werben um Projektideen zum Regionalbudget: Die Verantwortlichen der Streutalallianz und der Allianz Fränkischer Grabfeldgau mit (von links) Martin Link und Gertraud Kokula (beide Streutalallianz) sowie Silvia Schmitt und Jürgen Heusinger (beide Allianz Fränkischer Grabfeldgau).
Foto Georg Stock
Wer das Regionalbudget für eines seiner Vorhaben beantragen möchte, darf damit noch nicht begonnen haben!
Bei erfolgreicher Bewerbung stünde der Streutalallianz e. V. für das Jahr 2022 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit könnten im Jahr 2022 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind Im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
Naherholung
Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 1.000 € wenden sich an die Kleinprojektförderung des Landkreises Rhön-Grabfeld. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.
Durchführung und wichtige Termine
Einreichung der Anträge ist bis 20.02.2022 möglich
Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
Beginn der Projektumsetzung
Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2022 (bis spätestens 20.09.2022 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial erwünscht) bis 01.10.2022 beim Allianzmanagement der Streutalallianz e. V. (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2022) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. Damit die Bewertung der Vorhaben für das Entscheidungsgremium vereinfacht werden kann, empfiehlt sich, dem Antrag Vergleichsangebote, Skizzen vom Endergebnis (z. B. bei Umgestaltungen, Gemälden), Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen.
Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:
Gertraud Kokula
Allianzmanagerin der Streutalallianz
Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel.09776/60868 (dienstags bis donnerstags)
E-Mail: info@streutalallianz.de (montags bis freitags)
Mit Hilfe des Regionalbudgets der Streutalallianz konnte der Wasserspielplatz in Fladungen 2022 gebaut werden (Foto: Stefen Sauer)
Obwohl 2021 bei der Projektumsetzung für das Regionalbudget 2021 sogar mit noch größeren Hürden als 2020 zu kämpfen waren, konnten wieder 16 Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden! Anfang Oktober fand wieder die lang ersehnte Projektbereisung zu den Vorhaben statt mit den Allianzbürgermeistern, Mitgliedern des Entscheidungsgremiums und des Allianzmanagements, Vertretern der Presse und weiteren kommunalen Vertretern.
Auch in diesem Jahr konnten sich die Kollegen wieder einige Tipps und Anregungen für ihre eigenen Projekte holen. Das Wetter war wieder traumhaft. Die Bürgermeister freuten sich über die zahlreich umgesetzten Projekte, die das Streutal noch attraktiver gestalten und einen Beitrag zum aktiven Ehrenamt und Ortsleben beitragen.
Die Broschüre über alle Projekte des Regionalbudgets 2021, die im Streutal erfolgreich umgesetzt wurden, sowie die Bilderdokumentation zur Projektbereisung finden sich rechts.
Die Teilnehmer der Projektbereisung Regionalbudget 2021 (Foto: Georg Stock).
Schon im Herbst 2019 begannen die Vorbereitungen für das Regionalbudget 2020, sodass Anfang April mit den ersten Vorhaben, die über das Regionalbudget gefördert wurden, mit der Umsetzung begonnen werden konnte. Anfang September wurden die Projekte abgeschlossen und die Bürgermeister, weitere politische Vertreter sowie Teile des Entscheidungsgremiums konnten sich dann am 02.10.2020 bei der Projektbereisung zu den Vorhaben des Regionalbudgets direkt vor Ort ein Bild machen. 2020 konnten alle beantragten Projekte trotz Corona erfolgreich umgesetzt werden! Einfach eine super Leistung von allen Beteiligten. Bürgermeister Friedolin Link (Hausen) erklärte sich bereit, den Bus zu fahren.
Der einstimmige Tenor lautete: Einfach klasse Projekte! Tolle Leistung! Das Streutal ist gleich um 15 Attraktionen reicher!
Manche Vorhaben sind kleiner als andere, aber dennoch zeigen alle eine sehr große Wirkung und werten das Streutal ungemein auf!
Nebenstehend kann die Projektbroschüre heruntergeladen werden. In dieser werden alle Projekte beschrieben inklusive erfüllter Auswahlkriterien und Standort, das Regionalbudget nochmal kurz beschrieben und das Entscheidungsgremium vorgestellt. Natürlich gibt es auch noch ein Vorwort mit viel Lob von unserem Allianzvorsitzendem Herrn Martin Link.
Die untenstehenden Bilder geben einen kleinen Einblick, wie viel Spaß alle bei der Projektbereisung hatten und wie kreativ die Vorhaben umgesetzt wurden! Für nächstes Jahr ist eine Wiederholung angestrebt.