Regionalbudget – Streutalallianz

Regionalbudget

 

Wissenswertes und Stand der Dinge

Unterstützung der Bürgerbeteiligung
 

Immer wieder haben engagierte Bürger, Vereine und natürlich auch die Kommunen Ideen, wie man die Streutalallianz noch schöner gestalten und das kulturelle Leben unterstützen kann. Das zeigen die mit großem Erfolg seit 2020 über das Regionalbudget umgesetzten Vorhaben.

Daher bewirbt sich die Streutalallianz jährlich um das Regionalbudget. Bei Zusage stehen der Region insgesamt 100.000 € Fördermittel für regionale Projekte zur Verfügung. Beim Regionalbudget handelt es sich um ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Alles Wissenswerte, Termine und Unterlagen können hier abgerufen werden.

Gelungene Projekte aus ganz Unterfranken, die auch als Inspiration für eigene Vorhaben dienen können, finden Sie in der Onlinebroschüre des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken.

 

Ein schönes Beispiel für ein Kleinprojekt des Streutaler Regionalbudgets des Jahres 2023:

Amanda Harmuth und Pferd Dantes Dreamdancer vom Reit- und Fahrverein Ostheim e.V. präsentieren ein gefördertes Reithindernis, das für Wettkämpfe und Training genutzt werden kann. Es setzt das Logo der Allianz mit seinen geschwungenen Linien und auch seine Farben gekonnt in Szene. Ein echter Blickfang des Parcours, der Werbung für die Allianz zugleich ist.  Auf der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins, 1950 gegründet, finden jährlich das sommerliche Spring- und Dressurturnier sowie das Kutschturnier statt. Hier kommen Pferdeliebhaber sogar aus den benachbarten Bundesländern, um den Reit- und Kutschsport zu erleben. Der Reit- und Fahrverein zählt derzeit rund 150 Mitglieder, etwa 50 betreiben aktiv den Reitsport.

Streutalallianz RFV Hindernis Logo
Reithindernis RFV Ostheim, Foto: Georg Stock

Regional
Ehrenamt
Gemeinschaftlich
Innovativ
Ortsbildprägend
Natur
Anpassungsfähig
Landschaft
Bunt
Unterstützung
Digitalisierung
Generationenübergreifend
Erhaltenswert
Tatkräftig

 

Broschüren zu den bisherigen Kleinprojekten

Broschüre Regionalbudget 2024

Broschüre Regionalbudget 2023

Broschüre Regionalbudget 2022

Broschüre Regionalbudget 2021

Broschüre Regionalbudget 2020

 

Alles Wissenswerte über das Regionalbudget 2025

 

Einreichung von Förderanfragen für ein Kleinprojekt ab sofort wieder möglich! 

Das Antragsformular für Förderanfragen wurde für das Förderjahr 2025 Änderungen unterzogen. Nutzen Sie bitte ausschließlich die aktuelle Fassung. Ältere Versionen können nicht akzeptiert werden bzw. bedürfen der Neuerstellung!

Sollten Sie Rückfragen zur Förderfähigkeit von Projektideen haben, dann stimmen Sie sich bitte mit Herrn Föhr ab (Tel. 09776/608-99; E-Mail: info@streutalallianz.de ).

 

Die Streutalallianz wird sich für das Jahr 2025 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € bewerben. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung können im Jahr 2025 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den untenstehenden Bedingungen entsprechen.

 

Förderfähige Maßnahmen

Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die im Gebiet der Streutalallianz liegen bzw. dort durchgeführt werden und die der Umsetzung ihres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen.

Gefördert werden können Kleinprojekt, die unter Berücksichtigung der Ziele

  • gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Anpassung an den Klimawandel,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind daher im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt (z.B. Austausch Fliesenspiegel) und dem laufenden Betrieb (z.B. Rasenmähroboter) dienen, sind nicht förderfähig.

 

Auswahlkriterien

Diese sichern die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) ab.

  1. Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
  2. Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
  3. Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
  4. Naherholung
  5. Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
  6. Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität
  7. Förderung von Jugend und Familie
  8. Gemeindeübergreifender Beitrag
  9. Absicherung der fristgerechten Umsetzbarkeit

Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Vergleichsangebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben.

 

Förderhöhe

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als anteiliger Zuschuss gewährt. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine nachschüssige Förderung handelt, die entstehenden Kosten also vom Träger des Kleinprojektes komplett vorfinanziert werden müssen. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben (Bruttokosten – abzüglich Skonti, Boni und Rabatte, sowie bei Vorsteuerabzugsrecht abzüglich Umsatzsteuer) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € aufweisen. Sollten Sie über keine Steuernummer verfügen, so ist es erforderlich, beim örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831). Eine Doppelförderung ist zulässig, nicht jedoch mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig. 

 

Durchführung und wichtige Termine

  • Einreichung von Förderanfragen ab sofort bis 30.11.2024 möglich
  • Entscheidungsgremium tagt im Januar 2025 und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz (Februar 2025)
  • Der Kleinprojektträger hat öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Dies gilt für eine offizielle Internet- oder Social-Media-Seite. Besteht ein Bezug zum Fördervorhaben, so ist mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen.
  • Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde (ab Februar 2025)
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2025 (bis spätestens 20.09.2025 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2025 bei der Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz e. V. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bildmaterial)
  • Auszahlung der Fördermittel bis Ende des Jahres (voraussichtlich Mitte Dezember 2025) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. 

 

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:

Johannes Föhr
Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz

Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel. 09776/608-99
E-Mail: info@streutalallianz.de

Alles Wissenswerte über das Regionalbudget 2024

 

Für das Förderjahr 2024 war Antragsschluss am 30.11.2023. Förderanfragen können daher nicht mehr entgegengenommen werden.

 

Die Streutalallianz hat sich für das Jahr 2024 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beworben. Bei Erhalt der Förderzusage könnten im Jahr 2024 wieder Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden, die den untenstehenden Bedingungen entsprechen.

 

Förderfähige Maßnahmen

Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, sind nicht förderfähig.

 

Auswahlkriterien

Diese sichern die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes ab.

  1. Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
  2. Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
  3. Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
  4. Naherholung
  5. Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
  6. Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität

Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Vergleichsangebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben.

 

Förderhöhe

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € netto aufweisen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.

 

Durchführung und wichtige Termine

  • Einreichung der Anträge ist vom 01.10.2023 bis 30.11.2023 möglich
  • Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
  • Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde (keinesfalls vor 01.01.2024)
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2024 (bis spätestens 20.09.2024 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2024 bei der Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz e. V. (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bildmaterial)
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2024) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. 

 

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:

Johannes Föhr
Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz

Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel. 09776/608-99
E-Mail: info@streutalallianz.de

Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise der Merkblätter und des Förderaufrufs.

 

Dokumente

Förderaufruf Regionalbudget 2024 (vom 26.09.2023)

Förderanfrage für ein Kleinprojekt 2024

Durchführungsnachweis Regionalbudget 2024 Projektträger

 

Informationen

Merkblatt Regionalbudget 2024 Projektträger

Merkblatt De-Minimis-Beihilfe

De-Minimis-Erklärung

Broschüre Regionalbudget 2023 – Kleinprojekte der Streutalallianz

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Alles Wissenswerte über das Regionalbudget 2023

 

Anträge und Merkblätter

 

Wer das Regionalbudget für eines seiner Vorhaben beantragen möchte, darf damit noch nicht begonnen haben!

Bei erfolgreicher Bewerbung stünde der Streutalallianz e. V. für das Jahr 2023 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit könnten im Jahr 2023 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

Unsere Auswahlkriterien, die der Arbeit unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen:

  1. Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
  2. Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
  3. Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
  4. Naherholung
  5. Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
  6. Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität

Förderhöhe

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte müssen mindestens einen Zuwendungsbedarf von 500 € netto aufweisen. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.

 

Durchführung und wichtige Termine

  • Einreichung der Anträge ist bis 30.11.2022 möglich
  • Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
  • Beginn der Projektumsetzung nachdem der privatrechtliche Vertrag unterschrieben wurde
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2023 (bis spätestens 20.09.2023 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
  • Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial) bis 01.10.2023 beim Allianzmanagement der Streutalallianz e. V. (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2023) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. Damit die Bewertung der Vorhaben für das Entscheidungsgremium vereinfacht werden kann, empfiehlt sich, dem Antrag Vergleichsangebote, Skizzen vom Endergebnis (z. B. bei Umgestaltungen, Gemälden), Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen.

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:

Gertraud Kokula
Umsetzungsbegleiterin der Streutalallianz

Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel.09776/60868 (dienstags bis donnerstags)
E-Mail: info@streutalallianz.de (montags bis freitags)

Sie werben gemeinsam für eine gute Sache, sie werben um Projektideen zum Regionalbudget: Die Verantwortlichen der Streutalallianz und der Allianz Fränkischer Grabfeldgau mit (von links) Martin Link und Gertraud Kokula (beide Streutalallianz) sowie Silvia Schmitt und Jürgen Heusinger (beide Allianz Fränkischer Grabfeldgau). Foto Georg Stock

Dokumente

Aufruf zur Einreichung Förderanfragen Streutalallianz

Förderanfrage für ein Kleinprojekt 2023

Durchführungsnachweis Regionalbudget 2023 Projektträger

Informationen

Merkblatt Regionalbudget 2023 Projektträger

Checkliste Beihilfe De-Minimis Regionalbudget 2023

Antrag De-Minimis Regionalbudget 2023

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Broschüre Regionalbudget 2022 Streutalallianz

Alles Wissenswerte über das Regionalbudget 2022

 

Anträge und Merkblätter

 

Wer das Regionalbudget für eines seiner Vorhaben beantragen möchte, darf damit noch nicht begonnen haben!

Bei erfolgreicher Bewerbung stünde der Streutalallianz e. V. für das Jahr 2022 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit könnten im Jahr 2022 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Streutalallianz e. V. dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind Im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Kinder- und Jugendarbeit
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte darauf achten, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

Unsere Auswahlkriterien, die der Arbeit unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen:

  1. Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern
  2. Natur und Landschaft, nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
  3. Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt
  4. Naherholung
  5.  Kulturelle Kreativität, Stärkung von Tradition
  6. Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität

Förderhöhe

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 1.000 € wenden sich an die Kleinprojektförderung des Landkreises Rhön-Grabfeld. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013). Eine Doppelförderung mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte der Ökomodellregion Rhön-Grabfeld ist nicht zulässig.

 

Durchführung und wichtige Termine

  • Einreichung der Anträge ist bis 20.02.2022 möglich
  • Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Streutalallianz
  • Beginn der Projektumsetzung
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlung bis 20.09.2022 (bis spätestens 20.09.2022 müssen alle Rechnungen gezahlt werden, ein Nachweis ist hierfür erforderlich). Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein.
  • Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial erwünscht) bis 01.10.2022 beim Allianzmanagement der Streutalallianz e. V. (Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege und Kontoauszüge oder ähnlichem)
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres (wahrscheinlich Mitte Dezember 2022) nach Erhalt der Fördergelder durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Es gelten in jedem Fall die Bedingungen des privatrechtlichen Vertrages, der vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgegeben ist. Damit die Bewertung der Vorhaben für das Entscheidungsgremium vereinfacht werden kann, empfiehlt sich, dem Antrag Vergleichsangebote, Skizzen vom Endergebnis (z. B. bei Umgestaltungen, Gemälden), Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, Kommunal) beizulegen.

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen:

Gertraud Kokula
Allianzmanagerin der Streutalallianz

Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt
Tel.09776/60868 (dienstags bis donnerstags)
E-Mail: info@streutalallianz.de (montags bis freitags)

Regionalbudget 2021

 

Projektbereisung

Auch 2021 wieder ein toller Erfolg
 

Obwohl 2021 bei der Projektumsetzung für das Regionalbudget 2021 sogar mit noch größeren Hürden als 2020 zu kämpfen waren, konnten wieder 16 Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden! Anfang Oktober fand wieder die lang ersehnte Projektbereisung zu den Vorhaben statt mit den Allianzbürgermeistern, Mitgliedern des Entscheidungsgremiums und des Allianzmanagements, Vertretern der Presse und weiteren kommunalen Vertretern. 

Auch in diesem Jahr konnten sich die Kollegen wieder einige Tipps und Anregungen für ihre eigenen Projekte holen. Das Wetter war wieder traumhaft. Die Bürgermeister freuten sich über die zahlreich umgesetzten Projekte, die das Streutal noch attraktiver gestalten und einen Beitrag zum aktiven Ehrenamt und Ortsleben beitragen.

Die Broschüre über alle Projekte des Regionalbudgets 2021, die im Streutal erfolgreich umgesetzt wurden, sowie die Bilderdokumentation zur Projektbereisung finden sich rechts.

Die Teilnehmer der Projektbereisung Regionalbudget 2021 (Foto: Georg Stock).

Broschüre Regionalbudget 2021 Streutalallianz

Bilderpräsentation Projektbereisung Regionalbudget 2021

Projektbereisung

 

Regionalbudget 2020

Ein großer Gewinn für das ganze Streutal!
 

Schon im Herbst 2019 begannen die Vorbereitungen für das Regionalbudget 2020, sodass Anfang April mit den ersten Vorhaben, die über das Regionalbudget gefördert wurden, mit der Umsetzung begonnen werden konnte. Anfang September wurden die Projekte abgeschlossen und die Bürgermeister, weitere politische Vertreter sowie Teile des Entscheidungsgremiums konnten sich dann am 02.10.2020 bei der Projektbereisung zu den Vorhaben des Regionalbudgets direkt vor Ort ein Bild machen. 2020 konnten alle beantragten Projekte trotz Corona erfolgreich umgesetzt werden! Einfach eine super Leistung von allen Beteiligten. Bürgermeister Friedolin Link (Hausen) erklärte sich bereit, den Bus zu fahren.

Der einstimmige Tenor lautete: Einfach klasse Projekte! Tolle Leistung! Das Streutal ist gleich um 15 Attraktionen reicher!

Manche Vorhaben sind kleiner als andere, aber dennoch zeigen alle eine sehr große Wirkung und werten das Streutal ungemein auf!

Nebenstehend kann die Projektbroschüre heruntergeladen werden. In dieser werden alle Projekte beschrieben inklusive erfüllter Auswahlkriterien und Standort, das Regionalbudget nochmal kurz beschrieben und das Entscheidungsgremium vorgestellt. Natürlich gibt es auch noch ein Vorwort mit viel Lob von unserem Allianzvorsitzendem Herrn Martin Link.

Die untenstehenden Bilder geben einen kleinen Einblick, wie viel Spaß alle bei der Projektbereisung hatten und wie kreativ die Vorhaben umgesetzt wurden! Für nächstes Jahr ist eine Wiederholung angestrebt.

Vorbereitung:

Projektbroschüre Streutalallianz (Foto: Kokula)
Projektbroschüre Streutalallianz (Foto: Kokula)
Projektplakate Regionalbudget Streutalallianz 2020 (Foto: Kokula)
Projektplakate Regionalbudget Streutalallianz 2020 (Foto: Kokula)
30 Projekttaschen für die Teilnehmer der Fahrt und die Projekträger. Die Taschen sind befüllt mit der Broschüre, Ablaufplan, Bionadeflaschen, Notizblock, Stift und Ansichtskarte. Foto: Kokula)
30 Projekttaschen für die Teilnehmer der Fahrt und die Projektträger. Die Taschen sind befüllt mit der Broschüre, Ablaufplan, Bionadeflaschen, Notizblock, Stift und Ansichtskarte. (Foto: Kokula)

Projektbereisung:

Herr Martin Link begrüßt am Parkplatz Streutwiese in Mellrichstadt alle Teilnehmer, erklärt den Ablauf und freut sich natürlich wie alle auf die tollen Projekte in der Streutalallianz (Foto: Kokula)
Bürgermeister Martin Link (Stockheim, 2. v. l.) begrüßt am Parkplatz Streuwiese in Mellrichstadt alle Teilnehmer, erklärt den Ablauf und freut sich natürlich wie alle auf die tollen Projekte in der Streutalallianz (Foto: Kokula)
Erster Halt: Bürgermeister Michael Kraus (Mellrichstadt) und Brigitte Proß vom Aktiven Mellrichstadt stellen die mobilen E-Bike-Ladestationen vor. Hier an der Stadtmauer bei der Streuwiese. Die zweite Ladestation befindet sich bei der Kreisgallerie (Foto: Kokula)
Erster Halt: Bürgermeister Michael Kraus (Mellrichstadt, Bild links) und Brigitte Proß vom Aktiven Mellrichstadt stellen die mobilen E-Bike-Ladestationen vor; hier an der Stadtmauer bei der Streuwiese. Die zweite Ladestation befindet sich bei der Kreisgallerie (Foto: Kokula)
Die Gruppe reiste im bequemen Bus durch das Streutal. Hier wurde angeregt über die Projekte geredet (Foto: Kokula).
Die Gruppe reiste im bequemen Bus durch das Streutal. Hier wurde angeregt über die Projekte geredet (Foto: Kokula).
Zweiter Halt: Bürgermeister Stefan Kießner (Oberstreu) stellt stolz den neu aufgesetzten Backofen vor. Es soll später auch noch ein Brotbackverein gegründet werden. Mit der Wiederbelebung des Handwerks soll die Dorfgemeinschaft und die Ortsmitte gestärkt werden (Foto: Kokula).
Zweiter Halt: Bürgermeister Stefan Kießner (Oberstreu) stellt stolz den neu aufgesetzten Backofen vor. Es soll später auch noch ein Brotbackverein gegründet werden. Mit der Wiederbelebung des Handwerks soll die Dorfgemeinschaft und die Ortsmitte gestärkt werden (Foto: Kokula).
Bürgermeister Stefan Kießner (l.) zeigt den hinteren Teil des Ofens (Foto: Kokula).
Bürgermeister Stefan Kießner (l.) zeigt den hinteren Teil des Ofens (Foto: Kokula).
1. Vorsitzender der Klosterschützen Wechterswinkel Ralf Ortloff (rechts) freute sich über den Besuch. Er ging kurz auf die Projekthintergründe ein und dass durch Corona es sehr schwer war, das Projekt Sanierung der Toilettenanlagen und des Ganges war (Foto: Kokula).
1. Vorsitzender der Klosterschützen Wechterswinkel Ralf Ortloff (rechts) freute sich über den Besuch. Er ging kurz auf die Projekthintergründe ein und dass durch Corona es sehr schwer war, das Projekt Sanierung der Toilettenanlagen und des Ganges umzusetzen (Foto: Kokula).
Zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls ;) Die Trennwende werden natürlich noch eingebaut. (Foto: Kokula)
Vereinsheim Klosterschützen: Zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls 😉 Die Trennwände werden natürlich noch eingebaut. (Foto: Kokula)
Unsere Delegation hatte neben einigen Fragen auch viel Lob für das ehrenamtliche Engagement ausgesprochen (Foto: Kokula)
Unsere Delegation hatte neben einigen Fragen auch viel Lob für das ehrenamtliche Engagement ausgesprochen (Foto: Kokula)
Wie Brüder die Bürgermeister Tobias Seufert (Bastheim, l.) und Stefan Kießner (Oberstreu, r.) (Foto: Kokula)
Wie Brüder: die Bürgermeister Tobias Seufert (Bastheim, l.) und Stefan Kießner (Oberstreu, r.) (Foto: Kokula)
In Braidbach wurde der Natursteinbrunnentrog reaktiviert und ein toller Freizeitplatz mit Wasserspielelementen hergerichtet (Foto: Kokula).
In Braidbach wurde der Natursteinbrunnentrog reaktiviert und ein toller Freizeitplatz mit Wasserspielelementen hergerichtet (Foto: Kokula).
Auch wenn es jetzt im Herbst schon etwas zu kalt war, um seine Füße in den Becken zu erfrischen, freut sich Bürgermeister Stefan Kießner schon auf den nächsten Sommer (Foto: Kokula).
Auch wenn es jetzt im Herbst schon etwas zu kalt war, um seine Füße in den Becken zu erfrischen, freut sich Bürgermeister Stefan Kießner (Oberstreu) schon auf den nächsten Sommer (Foto: Kokula).
Bürgermeister Tobias Seufert (Bastheim, Bildmitte beim Brunnentrog) stellte den Teilnehmern das Projekt vor. Dank der vielen engagierten Bürger konnte das Projekt durch viele freiwillige Eigenleistungen am Ende wesentlich detailreicher gestaltet werden, als ursprünglich geplant (Foto: Kokula)
Bürgermeister Tobias Seufert (Bastheim, Bildmitte beim Brunnentrog) stellte den Teilnehmern das Projekt vor. Dank der vielen engagierten Bürger konnte das Projekt durch viele freiwillige Eigenleistungen, z. B. das Bereitstellen von Pflanzen, am Ende wesentlich detailreicher gestaltet werden, als ursprünglich geplant (Foto: Kokula).
Bürgermeister Michael Kraus (Mellrichstadt, l.) testet die Wasserspielstation. Sein Amtskollege Bürgermeister Stefan Kießner (Ostheim/Rhön, l.) passt auf, dass sich keiner nass macht (Foto: Kokula).
Bürgermeister Michael Kraus (Mellrichstadt, r.) testet die Wasserspielstation. Sein Amtskollege Bürgermeister Stefan Kießner (Ostheim/Rhön, l.) passt auf, dass sich keiner nass macht (Foto: Kokula).
Die neue Kelteranlage in Rödles. Jetzt kann der Obst und Gartenbauverein in Rödles mehr Saft pressen als mit der alten (Foto: Kokula).
Die neue Kelteranlage in Rödles. Jetzt kann der Obst und Gartenbauverein in Rödles mehr Saft pressen als mit der alten (Foto: Kokula).
Herr Greier vom Obst und Gartenbauverein stellt die technischen Details vor (Foto: Kokula).
Herr Greier (l.) vom Obst und Gartenbauverein stellt die technischen Details vor (Foto: Kokula).
Letzter Halt vor der Mittagspause: Bürgermeister Martin Link zeigt den restaurierten Bleiglasfenster am Friedhof in Stockheim. Sie sind ein Denkmal der Neuzeit! Die biblische Erklärung gab es auch noch (Foto: Kokula).
Letzter Halt vor der Mittagspause: Bürgermeister Martin Link zeigt die restaurierten Bleiglasfenster am Friedhof in Stockheim. Sie sind ein Denkmal der Neuzeit! Die biblische Erklärung gab es auch noch (Foto: Kokula).

Biblische Bedeutung der Bleiglasfenster in Stockheim

Die Glasfenster an der Leichenalle Stockheim (Foto: Martin Link).
Die Glasfenster an der Leichenalle Stockheim (Foto: Martin Link).

 

In der Mittagspause informierten sich die Teilnehmer über Plakate über die Vorhaben, die an diesem Tag leider nicht besucht werden konnten (Foto: Kokula).
In der Mittagspause informierten sich die Teilnehmer über Plakate über die Vorhaben, die an diesem Tag leider nicht besucht werden konnten, s. u. (Foto: Kokula).
Gestärkt ging es weiter. Frau Wienröder (r.) und Herr Nix (l.) zeigten stolz die frisch sanierte Tanzhalle an der Lichtenburg. Ab sofort können dort sogar Trauungen stattfinden. Mit dem Ausblick und dem historischen Ambiente ist dieser Ort einfach perfekt dafür geeignet! (Foto: Kokula)
Gestärkt ging es weiter. Frau Wienröder (r.) und Herr Nix (l.) zeigten stolz die frisch sanierte Tanzhalle an der Lichtenburg. Ab sofort können dort sogar Trauungen stattfinden. Mit dem Ausblick und dem historischen Ambiente ist dieser Ort einfach perfekt dafür geeignet! (Foto: Kokula)
Auch Innen bietet die Tanzhalle genügend Platz, natürlich auch zum Tanzen (Foto: Kokula).
Auch Innen bietet die Tanzhalle genügend Platz, natürlich auch zum Tanzen (Foto: Kokula).
Einfach Traumhaft: Die Lichtenburg mit Tanzhalle im herbstlichen Sonnenlicht! (Foto: Kokula)
Einfach Traumhaft: Die Lichtenburg mit Tanzhalle im herbstlichen Sonnenlicht! (Foto: Kokula)
Herbstlicher Ausblick von der Lichtenburg (Foto: Kokula).
Herbstlicher Ausblick von der Lichtenburg (Foto: Kokula).
Jetzt wurde es richtig warm, sodass der Käfigsbrunnen eine angenehme Abkühlung bot. Bürgermeister Steffen Malzer ging auf die usprüngliche Idee und die Umsetzung des Projektes ein (Foto: Kokula).
Jetzt wurde es richtig warm, sodass der Käfigsbrunnen eine angenehme Abkühlung bot. Bürgermeister Steffen Malzer (Ostheim, 3. v. r.) ging auf die usprüngliche Idee und die Umsetzung des Projektes ein (Foto: Kokula).
Direkt an Fahradweg gelegen, bietet diese Ostheimer Bank am Käfigsbrunnen einen schönen Platz zum Ausruhen (Foto: Kokula).
Direkt an Fahradweg gelegen, bietet diese Ostheimer Bank am Käfigsbrunnen einen schönen Platz zum Ausruhen (Foto: Kokula).
Frau Herbert und Frau Kuper (Bildmitte) führten durch den Bibelgarten in Sondheim v. d. Rhön (Foto: Kokula).
Frau Herbert und Frau Kupfer (Bildmitte) führten durch den Bibelgarten in Sondheim v. d. Rhön (Foto: Kokula).
Frau Kupfer (gelber Schal) ging auf die religiöse Bedeutung der Pflanzen und den gemeinschaftlichen Treffpunkt für die Gemeinde Sondheim/Rhön ein. Der Bibelgarten steht allen Konfessionen jeder Zeit offen (Foto: Kokula).
Frau Kupfer (gelber Schal) ging auf die religiöse Bedeutung der Pflanzen und den gemeinschaftlichen Treffpunkt für die Gemeinde Sondheim/Rhön ein. Der Bibelgarten steht allen Konfessionen jeder Zeit offen (Foto: Kokula).
Die Exkursionsteilnehmer flanieren durch den Garten und erkennen einige Bibelstellen wider. Auch für nicht bibelfeste Besucher ist der Garten eine reine Augenweide! (Foto: Kokula)
Die Exkursionsteilnehmer flanieren durch den Garten und erkennen einige Bibelstellen wider. Auch für nicht bibelfeste Besucher ist der Garten eine reine Augenweide! (Foto: Kokula)
2. Bürgermeister Alexander Zink (Sondheim/Rhön, Bildmitte) begrüßt die Delegation auf dem Freizeit- und Grillplatz in Stetten (Foto: Kokula).
2. Bürgermeister Alexander Zink (Sondheim/Rhön, Bildmitte) begrüßt die Delegation auf dem Freizeit- und Grillplatz in Stetten (Foto: Kokula).
Die Schutzhütte und die neuen Sitzgelegenheiten werden gleich von allen getestet (Foto: Kokula).
Die Schutzhütte und die neuen Sitzgelegenheiten werden gleich von allen getestet (Foto: Kokula).
Die Teilnehmer stoßen mit einem Bier auf die gelungenen Vorhaben und auf die Projektbereisung mit einem Bier ein. Außer Busfahrer Bürgermeister Fridolin Link, der beißt genüsslich in einen Apfel (Foto: Kokula).
Die Teilnehmer stoßen mit einem Bier auf die gelungenen Vorhaben und auf die Projektbereisung mit einem Bier ein. Außer Busfahrer Bürgermeister Friedolin Link, der beißt genüsslich in einen Apfel (Foto: Kokula).
Vorsitzender des Fördervereins Freibad Fladungen Klaus Kalla (l.) freut sich ebenfalls über den Besuch. Durch die Förderung über das Regionalbudget konnte der Verein einige Projekte umsetzen, die sonst durch Corona nicht möglich waren (Foto: Kokula).
Vorsitzender des Fördervereins Freibad Fladungen Klaus Kalla (l.) freut sich ebenfalls über den Besuch. Durch die Förderung über das Regionalbudget konnte der Verein einige Projekte umsetzen, die sonst durch Corona nicht möglich waren (Foto: Kokula).
Eindrücke vom Schwimmbad, das wegen Corona dieses Jahr geschlossen bleiben musste. In der nächsten Badesaison ist das Wasser natürlich wieder frisch und klar (Foto: Kokula).
Eindrücke vom Schwimmbad, das wegen Corona dieses Jahr geschlossen bleiben musste. In der nächsten Badesaison ist das Wasser natürlich wieder frisch und klar (Foto: Kokula).
Der Naschgarten an der Stadtmauer in Fladungen (Foto: Kokula).
Der Naschgarten an der Stadtmauer in Fladungen (Foto: Kokula).
Gemütliches Beisammensitzen im Naschgarten in Fladungen (Foto: Kokula).
Gemütliches Beisammensitzen im Naschgarten in Fladungen (Foto: Kokula).
Beim Abschlussessen bedankte sich Bürgermeister Martin Link (Stockheim, stehend) bei allen für ihre Pünktlichkeit und ihrer Unterstützung, ganz besonders bei Bürgermeister Fridolin Link, der den Bus fuhr (Foto: Kokula).
Beim Abschlussessen bedankte sich Bürgermeister Martin Link (Stockheim, stehend) bei allen für ihre Pünktlichkeit und ihrer Unterstützung, ganz besonders bei Bürgermeister Friedolin Link, der den Bus fuhr (Foto: Kokula).
Zum krönenden Abschluss gab es noch eine stärkende Brotzeit in der Gaststätte im Freilandmuseum in Fladungen (Foto: Kokula).
Zum krönenden Abschluss gab es noch eine stärkende Brotzeit in der Gaststätte im Freilandmuseum in Fladungen (Foto: Kokula).
Die Delegation besucht den Bibelgarten in Sondheim/Rhön (Foto: Georg Stock).
Die Delegation besucht den Bibelgarten in Sondheim/Rhön (Foto: Georg Stock).
     

Projekte, die nicht während der Projektbereisung besucht werden konnten:

Bildstock Frickenhausen (Foto: Achim Reß).
Bildstock Frickenhausen (Foto: Achim Reß).
Der Defibrillator in Bastheim (Foto: Gemeinde Bastheim).
Der Defibrillator in Bastheim (Foto: Gemeinde Bastheim).
Vereinszelt Hausen (Foto: Gemeinde Hausen/Rhön).
Vereinszelt Hausen (Foto: Gemeinde Hausen/Rhön).
 
Die Teilnehmer der Projektbereisung vor dem Kloster Wechterswinkel (Foto: Georg Stock).

25.09.2020 Broschüre Regionalbudget 2020 Streutalallianz

Biblische Bedeutung der Bleiglasfenster in Stockheim